| 1. |
In Erfüllung des Auftrages erhält
der/die Auftraggeber/in aktuelle Angebote von Wohnraumanbietern,
die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser
Nachweis kann auch telefonisch, per Fax oder Mail geführt
werden. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit
und Vollständigkeit keine Haftung übernommen
werden. |
| 2. |
Die Angebote sind vertraulich und nur für d.
Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf
der Zustimmung der HomeCompany. Rechnungsträger
bleibt der/die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern
nicht eine andere Vereinbarung mit der HomeCompany getroffen
wird. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon
bekannt sein, so ist die HomeCompany umgehend unter Nennung
der Quelle zu unterrichten. |
| 3. |
Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) über
eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der
bekannt gegebenen Anbieter ist der HomeCompany umgehend
mitzuteilen. Kommt aufgrund des Angebotes statt des ursprünglich
beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches
Geschäft zustande, und hat die HomeCompany die Möglichkeit
zum Abschluss dieses Geschäftes nachgewiesen oder
vermittelt, so steht der HomeCompany die Provision nach
dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu. |
| 4. |
Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich)
wird eine Provision in Höhe von 1,5 Monatsmieten
zzgl. MwSt. sofort fällig. Ist das Objekt vom Vermieter
der HomeCompany gegenüber für eine Mietdauer
unter 10 Monaten angeboten, sucht der Wohnrauminteressent
für unter 10 Monaten Mietzeit und liegt die tatsächliche
Nutzungsdauer unter/bis 10 Monaten, so berechnet sich
die Provision unter ausdrücklicher Berücksichtigung
der Bestimmungen unter 6. entsprechend nebenstehender
Staffelung. |
| 5. |
Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete,
sofern vom Vermieter nicht bereits gesondert Nebenkosten
angegeben wurden. Spätere Änderungen des Mietzinses
haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des
abgewickelten Auftrages. |
| 6. |
Die von der HomeCompany freiwillig gewährte
Provisionsstaffel für Mietverträge bis zu einer
Miet-/Vermietdauer von 10 Monaten bezeichnet die Teilfälligkeit
der Provision. Diese Staffelung entfällt und die
Gesamtprovision wird fällig: a) wenn 14 Tage nach
Rechnungsstellung der Teilprovision kein Zahlungseingang
zu verzeichnen ist und ein Mahnverfahren eingeleitet
werden muss; b) der Auftraggeber den Abschluss eines
Mietverhältnisses auf Nachweis von HomeCompany nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss oder Übergabe
des Mietobjektes unter Angabe von Mietzins und beabsichtigter
oder vereinbarter Mietdauer mitteilt. Gleiches gilt für
Ersatzgeschäfte gemäß Nr. 3;
c) wenn eine Weiterführung des Mietverhältnisses
und ein daraus erwachsener zusätzlicher Teilprovisionsanspruch
verschwiegen werden;
d) für unbefristete Mietverträge. |
| 7. |
Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses
begründet keinerlei Ansprüche gegen die HomeCompany.
Der Anspruch der HomeCompany auf die volle, nach dem
ursprünglichen Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr
bleibt hiervon unberührt. |
| 8. |
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. |